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Schwangerschaft – und nun?

Ich bin schwanger und arbeite in einem zahnmedizinischen Beruf

Schwangere medizinische Angestellte steht neben einem behandlungsstuhl

Relevante Regelungen und gesetzliche Neuregelungen ab 01.01.2018

*Da es sich hierbei um ein Zitat einer externen Quelle handelt, wurden genderspezifische Formulierungen nicht verändert.

„Wird eine angestellte Praxismitarbeiterin – gleich ob Auszubildende, nichtzahnärztliche oder zahnärztliche Angestellte – schwanger, so stellt dies den Arbeitgeber regelmäßig vor eine administrative Herausforderung. Der Arbeitgeber hat in dieser Situation unterschiedliche Schutzvorschriften zu beachten, Meldungen an Aufsichtsbehörden zu machen, die Aufgabenverteilung in der Praxis umzustrukturieren, eventuell ein Beschäftigungsverbot auszusprechen und nicht zuletzt die eigenen wirtschaftlichen Auswirkungen auf seine Zahnarztpraxis zu prüfen.

Der vorliegende Artikel soll einen Überblick der für die Zahnarztpraxis relevanten Regelungen des Mutterschutzes verschaffen und zugleich über die gesetzlichen Neuregelungen, die im Wesentlichen ab dem 01.01.2018 in Kraft treten, informieren. Eine Paragrafenübersicht der im Artikel genannten und für die Zahnarztpraxis wichtigen Regelungen im MuSchG findet sich in der nebenstehenden Übersichtstabelle. Die entsprechenden Gesetze sind auf der Webseite www.zahnaerztekammernordrhein.de unter „Beruf und Wissen“ eingestellt. (…) “

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