Dürfen Urlaubstage vom Chef festgelegt werden? Wissen-Dentalbranche

Der Urlaub wird von Arbeitgeber*innen erteilt, d. h.  Arbeitgeber*innen bestimmen auch den Zeitpunkt des Urlaubs.

ABER…
Arbeitgeber*innen müssen hierbei die folgenden Regeln beachten:

  • Die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer*innen sind zu berücksichtigen. (§ 7 I 1 BUrlG)
  • Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend gewährt werden. (§ 7 II BUrlG)

Eine Einigung im Betrieb, die beiden Seiten entgegenkommt, sollte man im AV festhalten.


Beispiel:
Bei 30 Tagen Urlaub sollte darin geregelt sein, wie viele Tage/Wochen der AG bestimmen kann und wie viele Tage dem AN (immer in Absprache mit Chef und Kolleg*innen) zur eigenen Verwendung zustehen.

Es nützt niemandem etwas, wenn der AG den Urlaub komplett festlegt und man z. B. aus persönlichen Gründen ein paar Tage Urlaub braucht, diese abgelehnt werden mit der Begründung – „Urlaub ist verbraucht!“


Auch weitere Fragen wie:
Wo ist mein Urlaubsanspruch rechtlich geregelt? Der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

Einige andere Regelungen gibt es z. B. für

  • Jugendliche unter 18 Jahren (§ 19 JArbSchG)
  • Arbeitnehmer*innen im Erziehungsurlaub / Elternzeit (§ 17 BErzGG)
  • behinderte Menschen (§ 125 SGB IX)
  • in Heimarbeit Beschäftigte (§ 12 BUrlG)


Wie viel Urlaub steht mir zu?
Das ist eigentlich einfach oder auch nicht.

Grundsätzlich stehen jedem/ jeder Arbeitnehmer*in lt § 3 I BurlG, 24 Werktage jährlich zu. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch der Samstag.

Das gilt aber nur dann, wenn nicht eine der folgenden Voraussetzungen greift:

1. Die 24 Werktage pro Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse mit einer 6-Tage-Woche (Montag – Samstag). 24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage). Bei Arbeitsverhältnissen mit einer 5-Tage-Woche (Montag – Freitag) beträgt der Urlaub also nur 20 Arbeitstage / Jahr (4 x 5 Tage), bei Arbeitsverhältnissen mit einer 4-Tage-Woche 16 Arbeitstage / Jahr (4 x 4 Tage) usw.Die tägliche Arbeitszeit spielt dagegen für die Anzahl der Urlaubstage keine Rolle. Wer z. B. nur jeweils 4 Stunden pro Tag arbeitet, der hat denselben Urlaubsanspruch wie ein/ eine Arbeitnehmer*in, der 8 Stunden täglich arbeitet.Ein Urlaubstag von Teilzeitarbeitnehmer*innen ist in diesem Fall auch nur 4 Stunden „wert“.

2. Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis in dem jeweiligen Kalenderjahr mindestens 6 Monate besteht. (§ 4 BUrlG)
Vor Ablauf dieser Zeit besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs (Teilurlaub) für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht. (§ 5 BUrlG)

3. Durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag können mehr Urlaubstage vereinbart werden.

Sonderregeln gelten z. B. für
· Jugendliche unter 18 Jahren (§ 19 II JArbSchG)
· Jugendliche unter 16 Jahren: mindestens 30 Werktage
· Jugendliche unter 17 Jahren: mindestens 27 Werktage
· Jugendliche unter 18 Jahren: mindestens 25 Werktage
· Arbeitnehmer*innen im Erziehungsurlaub/Elternzeit (§ 17 I BErzGG)
· behinderte Menschen (§ 125 SGB IX)

Darf ich während meines Urlaubs arbeiten?
Auch hier gilt: Grundsätzlich Ja, ABER:

Während des Urlaubs ist eine anderweitige Erwerbstätigkeit grundsätzlich zulässig, sie darf aber nicht dem Urlaubszweck widersprechen (§ 8 BUrlG). Der Urlaub ist zur Erholung da. Daher sollte dieser auch dafür genutzt werden. Wenn Sie einen Urlaub z. B. für ein Probearbeiten vereinbaren, dann ist das gar kein Problem. Auch nicht, wenn Sie im Urlaub einem guten Freund oder Verwandten beim Hausbau oder Umzug helfen.

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